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Kinder und Jugendliche als Opfer

 

Personen, die durch eine – vorsätzlich begangene – Straftat Opfer körperlicher/sexualisierter Gewalt oder gefährlicher Drohung geworden sind, und bestimmte Angehörige von Personen, die durch eine Straftat getötet worden sind, können unter gewissen Voraussetzungen kostenlose psychosoziale und juristische Prozessbegleitung in Anspruch nehmen. Grundsätzlich haben Kinder und Jugendliche die gleichen Rechte im Strafverfahren wie erwachsene Opfer häuslicher Gewalt. In bestimmten Bereichen gibt es jedoch Sonderregelungen, die auf das Alter und die besondere Betroffenheit dieser Opfergruppe Rücksicht nehmen. Beispielsweise kann bei Zeugen/Zeuginnen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die gerichtliche Befragung statt durch den/die Richter/in durch eine/n Sachverständige/n erfolgen. Weiters muss in diesem Alter die Vernehmung bei Gericht kontradiktorisch erfolgen, wenn es sich um ein Sexualdelikt handelt. Das bedeutet, dass sich das Kind bzw. die/der Jugendliche mit dem Richter oder der Richterin bzw. der/dem Sachverständigen in einem separaten Raum befindet und die Vernehmung per Videokamera in den Verhandlungssaal übertragen wird, in dem sich die anderen Verfahrensbeteiligten, also auch der Beschuldigte und/oder sein/e Verteidiger/in, aufhalten. Ein Zusammentreffen des Opfers mit dem Beschuldigten soll so vermieden werden.
Die Prozessbegleitung bei Kindern und Jugendlichen unterscheidet sich insoweit von jener bei erwachsenen Opfern, als dem Kind oder der/dem Jugendlichen und der Bezugsperson im Regelfall jeweils ein/e eigene/r Prozessbegleiter/in zur Verfügung steht. Handelt es sich um einen Säugling oder ein Kleinkind, weshalb für das Opfer selbst noch keine Prozessbegleitung möglich ist, kann die Bezugsperson sie trotzdem in Anspruch nehmen.
Seit 1. Juni 2009 gibt es auch die Möglichkeit der psychosozialen Prozessbegleitung im Zivilverfahren (z. B. Schmerzengeldanspruch), wenn dieses in einem engen Zusammenhang zum Strafverfahren steht, in dem das Opfer bereits Prozessbegleitung in Anspruch genommen hat.
Prozessbegleitung für (weibliche und männliche) Opfer häuslicher Gewalt ab 16 Jahren bietet das Gewaltschutzzentrum Tirol an; weiters die Frauen- und Mädchenberatungsstelle Evita sowie der Verein Frauen gegen Vergewaltigung (beide nur für weibliche Opfer). Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche bieten das Kinderschutzzentrum sowie die Erziehungsberatungsstellen an, für männliche Jugendliche auch die Männerberatung.