Anzeige- und Meldepflicht
Was bedeutet Meldepflicht?
Wenn das Wohl einer/eines Minderjährigen oder einer volljährigen Person, die ihre Interessen nicht selbst wahrnehmen kann, gefährdet ist, dann kann man (die Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflege sind dazu verpflichtet) eine Meldung an den zuständigen Jugendwohlfahrtsträger oder das Pflegschaftsgericht erstatten. Dies ist keine Anzeige.
Was bedeutet zuständiger Jugendwohlfahrtsträger?
Das ist jenes Amt für Jugendwohlfahrt, das für den Ort, an dem die/der Minderjährige wohnt, zuständig ist.
Wie lange kann man eine Anzeige unterlassen?
Das Kindeswohl bestimmt die Dauer des Unterbleibens der Anzeige. Entlastend hierbei ist die Meldepflicht an den Jugendwohlfahrtsträger. Falls neuerliche Übergriffe zu befürchten sind, gefährdet dies das Wohl der/des Minderjährigen.
Was bedeutet unverzüglich?
Unverzüglich bedeutet ohne unnötige Verzögerung. Eine sofortige Abklärung (auf dem Dienstweg) hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise ist notwendig.
Muss bei leichter Körperverletzung eine Anzeige erstattet werden?
Nein, aufgrund ihrer berufsrechtlichen Bestimmungen sind die Angehörigen der Gesundheitsberufe nicht verpflichtet, in diesem Fall eine Anzeige an die Sicherheitsbehörden zu erstatten.
Was versteht man unter einem begründeten Verdacht?
Begründet ist ein Verdacht dann, wenn Umstände vorliegen, die nach menschlicher Erfahrung und mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine strafbare Handlung schließen lassen.
Was sind nahe Angehörige?
Nahe Angehörige sind Ehegatten, Verwandte in gerader Linie (Vater, Mutter, Großvater, Großmutter etc.), Bruder, Schwester oder andere Angehörige (ebenso Lebensgefährtinnen/
-gefährten), sofern das Opfer mit ihnen in Hausgemeinschaft lebt.
Wie verfährt der Jugendwohlfahrtsträger mit Meldungen?
Meldungen müssen vom Jugendwohlfahrtsträger personenbezogen erfasst und dann unverzüglich überprüft werden.