Gesetzliche Grundlagen: Italien
Anzeige- und Meldepflicht
Im italienischen Strafrecht findet man den Begriff „häusliche Gewalt“ nicht, sondern es werden die vielen möglichen gewalttätigen Verhaltensweisen in verschiedene Straftaten aufgegliedert bzw. beschrieben und differenziert bestraft. Die Straftaten werden je nach strafrechtlicher Verfolgbarkeit in von Amts wegen verfolgbare Straftaten (mit Anzeige von Amts wegen) oder Antragsdelikte (mit Strafantrag seitens der verletzten Person) unterschieden.