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Straftaten mit Strafantragsrecht

 

Aus den in der Folge aufgelisteten Straftaten ist zu ersehen, welche Straftaten von Amts wegen anzuzeigen sind (sog. reati perseguibili d’ufficio) und welche nur auf Strafantrag gerichtlich verfolgt werden können (sog. reati a querela di parte). Die geschilderten Straftaten können in einem konkreten Fall auch zusammen auftreten, z. B. bei einer Vergewaltigung kann neben der Vergewaltigung auch eine Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung verübt werden. In diesen Fällen wird die Strafe für die konkrete Tat nach bestimmten gesetzlichen Parametern und dem Ermessen des Richters konkret festgesetzt. (Es werden dabei nicht die Strafen der einzelnen Taten zusammengezählt, sondern es wird eine niedrigere Gesamtstrafe errechnet.)

Straftaten mit Strafantragsrecht (Reati a querela di parte)

 

Art. 594 StGB: Beleidigung (Ingiuria):
Wenn sich eine Person in ihrer Ehre und Würde verletzt fühlt (z. B. sie wird mit Schimpfwörtern oder beleidigenden Ausdrücken angesprochen oder auch telefonisch oder schriftlich per Brief usw. beleidigt).
STRAFE: Haft bis zu 6 Monaten und Geldstrafe
oder: Haft bis zu 1 Jahr und Geldstrafe, wenn eine bestimmte beleidigende Tat vorgeworfen wird, oder: Möglichkeit dass der Richter die Strafe erhöht, wenn in Anwesenheit anderer Personen beleidigt
Antragsrecht innerhalb von 90 Tagen

Art. 612 StGB: Bedrohung (Minaccia):
Wenn jemand bedroht wird.
STRAFE: Geldstrafe
Antragsrecht innerhalb von 90 Tagen

Art. 581 StGB: Schläge (Percosse):
Wenn jemand geschlagen wird und daraus keine Körperverletzung entsteht.
STRAFE: Haft bis zu 6 Monaten und Geldstrafe
Antragsrecht innerhalb von 90 Tagen

Art. 582 StGB: Vorsätzliche Körperverletzung (Lesione personale):
Physische und psychische Verletzung. Beweispflicht wird mit ärztlicher Bescheinigung leichter.
STRAFE: Haft von 3 Monaten bis zu 3 Jahren
Antragsrecht innerhalb von 90 Tagen, wenn die Körperverletzung nicht mehr als 20 Tage andauert (Prognose).

Art. 660 StGB: Belästigung oder Störung von Personen (Molestia o disturbo alle persone):
Wenn jemand an einem öffentlichen Ort oder per Telefon belästigt wird.
STRAFE: Haft bis zu 6 Monaten und Geldstrafe
Antragsrecht innerhalb von 90 Tagen

ACHTUNG: Die sexuelle Belästigung ist als Straftat spezifisch noch in keinem Gesetz vorgesehen, auch nicht sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz! Deshalb ist es bis heute schwierig, diese Taten vor den Richter zu bringen, außer sie fallen in die Hypothese von Art. 609-bis ff. StGB (sexuelle Gewalt).

Art. 609-bis StGB: Sexuelle Gewalt (Violenza sessuale):
Man spricht von sexueller Gewalt, wenn eine Person durch Gewaltanwendung, Drohung oder Amtsmissbrauch genötigt wird, sexuelle Handlungen vorzunehmen oder zu dulden; oder wenn eine Person eine andere nötigt, an anderen Personen sexuelle Handlungen vorzunehmen oder zu dulden.
STRAFE: Haft von 5 bis zu 10 Jahren
oder: Haft von 6 bis zu 12 Jahren, wenn die Tat an einem/einer unter 14-Jährigen; mit Anwendung von Waffen, Alkohol u. Ä.; mit Vortäuschung oder Ausübung eines Amtes oder eines öffentlichen Dienstes; oder an einem/einer unter 16-Jährigen von dessen/deren Vormund, Elternteil u. Ä. begangen wurde,
oder: Haft von 7 bis zu 14 Jahren, wenn die Tat an einer Person begangen wurde, die jünger als 10 Jahre alt ist.
Strafantragsrecht innerhalb von 180 Tagen, kann aber nicht mehr zurückgezogen werden!


Art. 612-bis StGB: Beharrliche Verfolgung (Stalking) (Atti persecutori):
Beharrliche Verfolgung mit wiederholten Akten der Belästigung, Bedrohung, die einen andauernden und schwerwiegenden Angstzustand und/oder eine begründete Angst um die eigene Unversehrtheit oder jene von nahen Angehörigen verursachen und/oder die jemanden zwingen, die Lebensgewohnheiten zu verändern.
STRAFE: Haft von 6 Monaten bis zu 4 Jahren
oder: Die Strafe wird erhöht, wenn der Täter der ehemalige Ehegatte oder Partner ist.
Strafantragsrecht innerhalb von 180 Tagen