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Prozesskostenhilfe

 

Jede Person, die ein Einkommen unter einer gewissen Einkommensgrenze hat (2009 € 10.400,–), hat Anspruch auf einen kostenlosen Rechtsbeistand. Für die Ermittlung dieses Einkommens wird das Einkommen aller in der Familiengemeinschaft zusammenlebenden Personen berücksichtigt, außer es handelt sich um einen Prozess gegen eines dieser Familienmitglieder.
Um die Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen, muss ein Antrag an die lokale Anwaltskammer gestellt werden, wobei aus einer Liste von Anwältinnen/Anwälten gewählt werden kann.