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Rechtslage in Österreich


Die wichtigsten Gesetze in diesem Bereich sind das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz. In Österreich gilt seit 1. Jänner 2001, dass Migrantinnen/Migranten die Integrationsvereinbarung eingehen müssen, um in Österreich ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu bekommen. Diese Vereinbarung soll erreichen, dass die deutsche Sprache erlernt wird. Auf den ersten Blick scheint das eine Chance für die Frauen zu sein, aber bei näherer Betrachtung ist es leider nicht so. Ein paar – nur für die Prüfung erlernte – Grammatikregeln und Wörter werden nach dem Deutschkurs aufgrund des Kontaktverbots zu Österreicherinnen/Österreichern schnell wieder verlernt; die Abhängigkeit der Frau vom Mann oder seiner Familie bleibt erhalten. Auch das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, in Kraft seit 1. Jänner 2006, trägt dazu bei, dass die Frauen lange Zeit über die Gewalttaten schweigen und diese erdulden. Nach § 27 NAG leitet sich das Aufenthaltsrecht der Frau in den ersten fünf Jahren vom Recht des Mannes, mit dem die Familienzusammenführung stattfand, ab. Verliert der Mann sein Aufenthaltsrecht, verliert es auch die Frau. In Abs. 3 des § 27 NAG sind Ausnahmen von dieser Regel genannt: Wenn eine nachkommende Familienangehörige Opfer von Gewalt wurde und gegen denjenigen, mit dem die Zusammenführung stattfand, eine Wegweisung oder eine Einstweilige Verfügung gem. § 382 Abs 2 EO (Schutzmöglichkeiten für Opfer häuslicher Gewalt) ausgesprochen wurde, bleibt das Aufenthaltsrecht aufrecht. Um dieses und andere Rechte in Anspruch nehmen zu können, brauchen die Opfer den Kontakt zu geeigneten Opferschutzeinrichtungen, wie z. B. dem Gewaltschutzzentrum Tirol, in dem türkische Frauen in ihrer Muttersprache beraten und unterstützt werden und für Opfer häuslicher Gewalt aus anderen Herkunftsländern auch dolmetschunterstützte Beratung und Unterstützung angeboten wird. Weitere Beratungs- und Hilfseinrichtungen sind im Kapitel Beratungseinrichtungen Tirol zu finden. Speziell für Migrantinnen kommen zudem folgende Einrichtungen in Frage: ZeMiT – Zentrum für MigrantInnen in Tirol, Frauengesundheitsbüro des Landes Tirol (muttersprachliche Ärztinnen), Ankyra – Zentrum für Interkulturelle Psychotherapie, Univ.-Klinik für Psychiatrie (multikulturelle Sprechstunde), Univ.-Klinik für Frauenheilkunde (Sprechstunde für Migrantinnen).