Sie sind hier: Startseite Gesprächsführung Gesprächsführung Intervention in Anwesenheit des Täters

Intervention in Anwesenheit des Täters

Es ist wichtig, dass der Täter während des Gesprächs nicht anwesend ist. In keinem Fall soll ihm bzw. anderen Familienangehörigen mitgeteilt werden, was die Frau im Gespräch vertraulich erzählt hat, das Berufsgeheimnis ist zu wahren!

 

Wenn mit dem Täter gesprochen wird, ist es notwendig, eine klare Position gegen Gewalt einzunehmen, unabhängig davon, ob eindeutig geklärt werden kann, was wirklich passiert ist. Es ist nicht Aufgabe des Gesundheitspersonal, dies zu klären, seine Aufgabe ist es, der Patientin zu helfen. Bei Gewaltsituationen wird man häufig mit verschiedenen Erzählungen der Vorfälle konfrontiert werden: Oft versucht der Täter, den Vorfall zu leugnen und zu verharmlosen, um die Glaubwürdigkeit der Frau/Lebensgefährtin/Partnerin zu schwächen. Es kann sein, dass die Tatsache, dass die Frau mit der Ärztin/dem Arzt oder dem Pflegepersonal allein war, im Täter Ärger, Aufregung, Angst über den Kontrollverlust hervorruft. In diesem Fall sollen auf ruhige Art und Weise seinem Verhalten, seinem „Sich-einmischen-Wollen“ klare Grenzen gesetzt werden. Wenn die Frau wünscht, den Täter nicht zu sehen, ist es wichtig, ihr Sicherheit und Schutz zu bieten.
Es gibt kein typisches „Profil“ des gewalttätigen Mannes. Gewalttätige Partner können auch besorgt und liebevoll ihren Partnerinnen gegenüber erscheinen und sich auf positive Weise für die Situation interessieren.