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Dokumentation der psychischen Verfassung

Die von der Ärztin/dem Arzt auf dem Gesamtdokumentationsblatt festgehaltene emotionale Befindlichkeit kann einen wesentlichen Hinweis auf das Vorliegen eines Gewaltkontextes geben.

 

Frau verdeckt GesichtNeben der ärztlichen Dokumentation der physischen Verfassung der Patientinnen ist auch die Dokumentation des psychischen Zustandes sehr wichtig.
Der psychische Zustand (emotionaler Ausdruck), Mimik, Gestik, Körperhaltung (z. B.: Kann die Patientin den Fragen folgen?), der Blick wie auch psychosomatische Indikatoren (z. B. Erschöpfungszustände, unspezifische Störungen, Atembeschwerden, Magen-Darm-Beschwerden) können neben den sichtbaren körperlichen Verletzungen Hinweise auf häusliche Gewalt sein. (Siehe auch: Weitere Indikatoren häuslicher Gewalt)
Speziell bei Verletzungen, deren Ursache unklar ist, kann die von der Ärztin/dem Arzt verfasste Dokumentation des psychischen Zustandes für die Glaubwürdigkeit der betroffenen Patientin in einem etwaigen Gerichtsverfahren hilfreich sein.

Weshalb ist die Dokumentation der psychischen Verfassung vor Gericht so wichtig?

Da in vielen Fällen von häuslicher Gewalt mangels anderer Zeuginnen/Zeugen die Aussagen des Opfers und des Beschuldigten für die Urteilsfällung im Strafverfahren herangezogen werden, besteht die Gefahr einer Wahrheitsverzerrung, welche maßgeblich die richterliche Entscheidung beeinflussen kann.
Die Dokumentation des Gesamtzustandes der Patientin ist für die gerichtstaugliche Beweisführung in Straf-, Zivil- und Außerstreitverfahren (Scheidung, Schmerzengeld, Obsorge etc.) unerlässlich.

Beispiele:
Im Falle einer umgehend nach der Tat erfolgten Untersuchung kann das Festhalten, dass die Patientin unbeeinflusst von psychedelischen Wirksubstanzen war, eine falsche Angabe des Beschuldigten, dass das Opfer sich die Verletzung aufgrund des Drogeneinflusses selbst zugezogen habe, entkräften.
Eine am Bein verletzte Patientin berichtet der Ärztin/dem Arzt aufgelöst und zitternd, dass sie von ihrem Mann die Treppe hinuntergestoßen worden ist.

Vorgangsweise bei der Dokumentation der psychischen Verfassung:
Beschreiben Sie kurz den psychischen Zustand der Patientin auf dem Gesamtdokumentationsbogen. Beachten Sie dabei: Der psychische Befund soll deskriptiv, nicht wertend vermerkt werden.
Weiters gibt es für Sie bei besonderen Auffälligkeiten in der Interaktion mit der Patientin die Möglichkeit, einen ausführlichen Bogen auszufüllen (siehe: Beiblatt Verhaltensauffälligkeiten - Bitte beachten Sie, dass in Kliniken/Krankenhäusern von der ärztlichen Leitung/Direktion evtl. andere Formulare zur Verwendung vorgeschrieben sein können!). Dies ist vor allem bei multiplen Auffälligkeiten hilfreich und kann als Gedankenstütze dienen.

Ein Ziel der ausführlichen Dokumentation des physischen und des psychischen Zustandes der von häuslicher Gewalt betroffenen Patientinnen ist es, über die medizinische Behandlung hinaus in etwaigen Gerichtsverfahren zur Klärung der Verletzungsursachen beizutragen.
Außerdem ist die vollständige Dokumentation für die Ärztin/den Arzt hilfreich bei der Erstellung der Diagnose und bei der weiterführenden medizinischen Behandlung.