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Spurensicherung

Die gerichtsmedizinische Spurenkunde befasst sich mit allen biologischen Spuren, die ein Körper an Tatort, Tatwerkzeug, Opfer oder Täter hinterlässt. Im Idealfall kommt es dabei zu gekreuzten Spurenübertragungen, was eine Zusammenführung von Täter, Opfer, Tatort und Tatwerkzeug ermöglicht.


Technische Spuren (z. B. Fingerabdrücke, Fasern, Schmauchbestandteile etc.) sind Aufgabengebiet der Kriminaltechnik.
Die Spurensicherung ist umso eher erfolgreich, je früher nach einem Delikt die Untersuchungen stattfinden und je weniger die Spurensituation verändert wurde. Dazu gehört bei unklaren Verletzungen, dass sich die/der Betreffende vor der Untersuchung nicht duschen und sie/er die Bekleidung nicht wechseln sollte.
Vor der Spurensicherung muss man sich über die zu erwartenden sichtbaren und unsichtbaren (latenten) Spuren im Klaren sein. Jeder Schritt ist zweifelsfrei zu dokumentieren, um für ein späteres Gerichtsverfahren die Beweiskette (chain of evidence) lückenlos nachvollziehen zu können. Nur das richtige Erkennen, Sichern und Auswerten einer Spur führen zum forensisch verwertbaren Sachbeweis.
Grundsätzlich ist die DNA in getrockneten Körperzellen sehr stabil und kann noch nach jahre- und jahrzehntelanger Lagerung erfolgreich typisiert werden. Ungünstige Lagerungsbedingungen sind Feuchtigkeit, Wärme und Einfluss ultravioletter Strahlung (Sonnenlicht). Daraus ergibt sich, dass Spurenträger nach der Sicherung unbedingt getrocknet, dunkel und kühl (normale Raumtemperatur genügt) aufbewahrt werden müssen.
Eine praktikable Spurensicherung erfolgt mittels steriler Wattetupfer, die nach der Spurenentnahme und vor der Verpackung sorgfältig getrocknet werden müssen.
KartonboxBesonders empfehlenswert ist die Verwendung von faltbaren Kartonboxen (z. B. Swab Safe Boxen, www.swissforensix.com), in denen die Stieltupfer unmittelbar nach der Abnahme noch feucht verstaut werden können (siehe Foto). Diese Methode der Spurensicherung bietet sich unter anderem an für Vaginal- und Analabstriche, Abriebe von Knutschflecken, Bissmarken, Würgemalen und anderen Verletzungsspuren an Körperteilen, Abriebe von Fingernägelunterseiten bzw. -rändern, Abriebe von Blut-, Speichel- und Spermaspuren.
Kopf- und Körperhaare (Schamhaare) sollten mit einer flachen Pinzette (in der Schaftmitte greifen) in Papiersäckchen (z. B. www.swissforensix.com) verstaut werden.
Die Sicherung von Kleidungsstücken fällt in den Zuständigkeitsbereich der Exekutive. Kleidungsstücke sollen immer trocken, am besten in Papiertüten gelagert werden; dabei soll jedes Kleidungsstück einzeln verpackt werden.
Für die Sicherung von Spuren im Zusammenhang mit Sexualdelikten existieren eigene Leitfäden, z. B. der Innsbrucker Gerichtsmedizin – siehe Dokumentationsbogen Sexualisierte Gewalt der Österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (ÖGGG).