Dokumentation bei physischer Gewalt
Die Anamneseerhebung stellt sich oft als schwierig dar, da möglicherweise widersprüchliche Angaben getätigt werden. Diese müssen wertfrei dokumentiert werden.
Verletzungsdokumentation
§ 51 österr. Ärztegesetz und Art. 21 ital. Ärztegesetz verpflichten jede Ärztin und jeden Arzt zur Dokumentation. Auch ist der Patientin/dem Patienten auf ihren/seinen Wunsch hin Einsicht in die Krankenunterlagen zu gewähren (Art. 21 ital. Ärztegesetz).
Spurensicherung
Die gerichtsmedizinische Spurenkunde befasst sich mit allen biologischen Spuren, die ein Körper an Tatort, Tatwerkzeug, Opfer oder Täter hinterlässt. Im Idealfall kommt es dabei zu gekreuzten Spurenübertragungen, was eine Zusammenführung von Täter, Opfer, Tatort und Tatwerkzeug ermöglicht.