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Definition

Der Terminus der häuslichen Gewalt erfasst alle Formen von Misshandlungen – sowohl physische als auch psychische und sexuelle –, begangen an einem Familienmitglied, insbesondere einer Frau, durch andere (in der Mehrzahl männliche) Familienangehörige.

 

In Österreich wird der Problembereich der häuslichen Gewalt auch mit dem Begriff „Gewalt in der Familie“ bezeichnet, wodurch eine Zuordnung dieser komplexen Thematik offensichtlicher wird.
Der Begriff der familiären (im Folgenden: häuslichen) Gewalt lokalisiert den Ort und umfasst einen bestimmten Personenkreis, der ebendort von Gewalt betroffen ist respektive von dem Gewalt ausgeübt wird.
Häusliche Gewalt richtet sich vorwiegend gegen Frauen und Kinder. Wie die statistischen Daten der österreichischen Opferschutzeinrichtungen (Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen) zeigen, sind die Gewaltausübenden dabei mehrheitlich (zu rund 90 %) Männer.
Der Begriff der häuslichen Gewalt meint den Ort und das Beziehungsverhältnis der Personen, von denen zumindest eine, oftmals mehrere (Bsp.: in der Familie lebende Kinder) Opfer gewalttätigen Verhaltens ist/sind.

Literatur:
Vgl. Rangger, H.: Das österreichische Gewaltschutzgesetz. Die sicherheitspolizeilichen und sozialen Aspekte des Schutzes vor Gewalt in Familien. Wien 2002, S. 4ff.